Warum ist eine Kastrationspflicht wichtig?
Die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist wichtig, um die Zahl der Straßenkatzen in Deutschland zu reduzieren.1 Unkastrierte Freigängerkatzen können sich nämlich unkontrolliert fortpflanzen und sorgen so dafür, dass die Straßenkatzenpopulationen immer weiter ansteigen. Denn letztlich gehen alle Straßenkatzen auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden. Halter*innen von Freigängerkatzen können also mit der Kastration ihres Tieres aktiv dazu beitragen, die Zahl der Straßenkatzen langfristig zu reduzieren.
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Nachkommen können nach 10 Jahren aus einer Katze entstehen.
Das Problem: Jeder zehnte Katzenbesitzer gibt an, dass sein Tier nicht kastriert ist. Ein Teil davon lehnt eine Kastration sogar grundsätzlich ab.2 Darum ist die Einführung einer Kastrationspflicht so wichtig. Sinkt die Zahl der Straßenkatzen, entlastet das auch Tierschutzvereine und Tierheime. Sie organisieren Kastrationsaktionen, versorgen Tiere an Futterstelle und kümmern sich um verletzte oder kranke Katzen. Das bringt die Tierschützer immer wieder ans Limit – personell und finanziell.
Kastration ist Routine
Für Tierärztinnen und Tierärzte ist die Kastration ein Routineeingriff, der unter Narkose durchgeführt wird und in aller Regel ohne Komplikationen verläuft. Bei einer weiblichen Katze werden die Eierstöcke und beim männlichen Kater die Hoden entfernt. Die Kastration wird ab einem Alter von vier bis sechs Monaten empfohlen. Die Kosten für die Kastration von Katzen und Katern liegen in der Regel zwischen 150 bis 250 Euro, in bestimmten Fällen können auch 300 Euro anfallen.
Neben der Unfruchtbarmachung bringt eine Kastration noch weitere Vorteile: Durch den Wegfall der Sexualhormone ändert sich das Verhalten der Tiere. Es entstehen weniger Streitigkeiten mit Artgenossen, dadurch auch weniger Verletzungen und Krankheitsübertragungen. Da sie nicht mehr auf der Suche nach Geschlechtspartnern sind, sinkt auch das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Bei weiblichen Katzen kommt es nicht mehr zur Dauerrolligkeit.
Aktuelle Gesetzeslage zur Kastrationspflicht
Aktuell bestehen zwei Möglichkeiten, Verordnungen zur Kastrationspflicht umzusetzen – entweder über das kommunale Ordnungsrecht oder über das Tierschutzgesetz. Seit 2013 können Bundesländer mit dem Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes selbst eine landesweite Verordnung erlassen oder dies über eine Zuständigkeitsverordnung den Landkreisen oder Kommunen überlassen.
Folgende Bundesländer haben mit einer Zuständigkeitsverordnung eine Regelung der Kastrationspflicht den Landkreisen oder Kommunen überlassen: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Berlin gilt seit 2022 eine Katzenschutzverordnung auf Basis des Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes für das gesamte Stadtgebiet.
Für einige Orte bestehen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten sowohl über das kommunale Ordnungsrecht als auch über den §13b Tierschutzgesetz, wenn der jeweilige Landkreis eine entsprechende Verordnung erlassen hat.
Gemeinden & Orte mit Kastrationspflicht* Verordnung auf Basis des Paragrafen 13b im Tierschutzgesetz erlassen
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/
Quelle: https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/